Die gesetzlich verankerte Inklusion verlangt die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die volle Entfaltung des eigenen Potenzials Aller gleichermaßen.
Die Sportart Rollstuhlhandball erfüllt durch ihren Ansatz die gesetzliche Vorgabe der Inklusion und trägt somit zur gesellschaftlichen Verantwortung des Sports bei. Durch das verwendete Sportgerät (Sportrollstuhl), den leichten Ball in einer für alle passenden Größe, das ebenerdige Tor und die zwei Torpositionen kann Rollstuhlhandball vollumfänglich die Kriterien der Inklusion erfüllen. Durch ein fehlendes Klassifizierungssystem und ein gemeinsames Betreiben des Sports von Jugendlichen und Erwachsenen, Frauen und Männern, Behinderten und Nichtbehinderten in einem Team wird der moderne Trendsport bewusst für eine weite Zielgruppe geöffnet und ermöglicht durch seine Spielweise allen die faszinierende Welt des Handballs.